Das BNA-Sachkundekonzept

Der BNA bietet in seinem Schulungszentrum in Hambrücken monatlich Schulungen / Prüfungen zur Erlangung des Sachkundenachweises gemäß § 11 TierSchG für den Zoofachhandel sowie Fort- und Weiterbildungsseminare für Tierhalter und -züchter an. Neben der Vermittlung von Grundwissen stehen hierbei auch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse im Vordergrund.

Das Anmeldeformular, eine Übersicht aller Termine für die Schulungen gemäß § 11 TierSchG sowie weitere Dokumente können Sie hier herunterladen.

 

Die Zielsetzung des BNA:
Die im Zoofachhandel tätigen Personen spielen als Vermittler zwischen dem Tier, seinen Bedürfnissen und dem Halter eine nicht zu unterschätzende Rolle. Oftmals sind sie die erste Anlaufstelle, wenn der Wunsch nach einem Haustier aufkommt oder es Probleme mit der Tierhaltung gibt. Daher zieht sich die Forderung nach angemessenen Kenntnissen und Fähigkeiten wie ein roter Faden durch die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG).
Bereits im Tierschutzgesetz vom 01.06.1998 sowie in den Durchführungsbestimmungen vom 22.09.2000 (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des TierSchG) werden an Personen, die Tiere gewerbsmäßig züchten oder / und mit ihnen handeln, hohe Anforderungen gestellt. Umso erschreckender ist die Tatsache, dass es für den Zoofachhandel noch keine qualifizierte Berufsausbildung und/oder ein bundesweit einheitliches Modell der Sachkundeprüfung gemäß § 11 TierSchG gibt. Dies führt nicht zuletzt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit sowohl bei Zoofachhändlern als auch bei den Amtstierärzten.
Um diese Lücke zu schließen, arbeitet der BNA seit mehren Jahren an einer Konzeption für die Fort- und Weiterbildung im Zoofachhandel. Diese umfasst neben umfangreichen Schulungsunterlagen auch Fortbildungsseminare und eine Sachkundeprüfung gemäß § 11 Tierschutzgesetz.

 

Die Konzeption des BNA beruht auf drei Stufen:
1)
  Erstellung von Unterlagen (Schulungsordnern), die das Basiswissen für eine sachkundige Tierhaltung im Zoofachhandel vermitteln
2)  Anbieten von Seminaren zur Fort- und Weiterbildung.
3)  Sachkundeprüfung nach § 11 TierSchG. In enger Absprache mit den Tierschutzreferenten der Länder wurden hierfür verschiedene Themenblöcke festgelegt: Aquaristik Süßwasser, Aquaristik Meerwasser Kleinsäuger, Vögel, Teich- und Kaltwasser sowie Terraristik. Erstere umfassen alle im Zoofachhandel angebotenen und gehaltenen Tiergruppen und sind daher hinsichtlich der Sachkunde gemäß § 11 TierSchG direkt relevant.

 

Stufe 1: Vermittlung des Basiswissens
Das für die Tierhaltung im Zoofachgeschäft und die Beratung der Kunden notwendige Grundwissen wird in Form dynamisch ergänzbarer Informations- und Standardwerke, den Schulungsordnern, zusammengestellt. Neben der umfassenden aber verständlichen Darstellung der Bereiche Rechtliche Grundlagen, Biologische Grundlagen, Haltung, Krankheiten und Artenkunde wird dabei vor allem die besonderen Situation im Zoofachhandel berücksichtigt, welche sich z.T. deutlich von der einer privaten Haltung unterscheidet.

 

Stufe 2: Seminare zur Fort- und Weiterbildung
Die zweitägigen Vorbereitungsseminare sind die Voraussetzung für eine Teilnahme an der Prüfung nach § 11 TierSchG und bauen damit auf den Schulungsordnern auf. Die Seminare dienen der Festigung und Vertiefung der erforderlichen Grundkenntnisse. Pro Seminar werden mindestens zwei, i.d.R. aber 3-4 anerkannte Fachleute als Referenten eingesetzt. Somit ergibt sich auch immer die Gelegenheit für eine intensive Diskussion und den gegenseitigen Meinungsaustausch.

Die Seminare beginnen um 9:00 und enden, je nach Fachgebiet, zwischen 17:00 und 19:00 Uhr. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen. Veranstaltungsort ist das BNA-Schulungszentrum in Hambrücken.

Zudem müssen alle im Verkauf tätigen Angestellte im Zoofachhandel regelmäßig, d.h. mindestens einmal jährlich eine Fortbildungsveranstaltung besuchen. Auch hierfür bieten wir mehrmals jährlich entsprechende Veranstaltungen an.

Firmen können außerdem auch Trainerseminare buchen, die wir bundesweit anbieten.

 

Stufe 3: Sachkundeprüfung nach § 11 Tierschutzgesetz
Gemäß des TierSchG muss die für die Tätigkeit verantwortliche Person den Nachweis über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich Haltung, Pflege und Unterbringung der betroffenen Tierart gegenüber der zuständigen Behörde erbringen.

Dies kann laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz (AVV) u.a. erfolgen durch:

  • Den Nachweis einer abgeschlossenen staatlich anerkannten oder sonstigen Aus- oder Weiterbildung, die zum Umgang mit den Tierarten befähigt, auf die sich die Tätigkeit erstreckt (z. B. Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel: Fachbereich Zoofachhandel, Tierpfleger/-in, Tierpflegermeister/-in).

  • Den Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse aufgrund des bisherigen beruflichen und sonstigen Umganges mit den Tieren. In diesem Fall ist in der Regel die Sachkunde in einem Fachgespräch unter Beteiligung des beamteten Tierarztes und erforderlichenfalls weiterer Sachverständiger nachzuweisen. In diesem Gespräch sind ausreichende Kenntnisse erforderlich über:

    • die Biologie der entsprechenden Tierarten,
    • Aufzucht, Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene,
    • die wichtigsten Krankheiten der betreffenden Tierarten,
    • die einschlägigen tierschutzrechtlichen Bestimmungen
    • und ausreichende Fähigkeiten im Umgang mit den betreffenden Tierarten.

 

 

 

 

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