Informationen zum Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz

Was ist Sachkunde?
Das Tierschutzgesetz schreibt im § 11 für jeden der Tiere hält, züchtet und mit ihnen handelt die Sachkunde vor. Sie beinhaltet die theoretischen und praktischen Grundlagen für den Umgang, die Haltung, Fütterung und Zucht der Tiere. Auch im § 6 der Bundesartenschutzverordnung ist festgeschrieben, dass Wirbeltiere der besonders geschützten Arten gehalten werden dürfen nur von dem, "Der die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere seiner nach Landesrecht zuständigen Behörde vorlegen kann."

 

Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?
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Wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen
- Nicht wissenschaftlich geleitete Tierparks, also auch Wild- und Vogelparks, die Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen
- Der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren (ohne Nutztiere)
- Gewerbsmäßige Züchter und Halter
- Wer Tiere zur Schau stellt
- Tiertrainer, -ausbilder
- Tierheime, Tierpensionen und ähnliche Einrichtungen

 

Was bedeutet "gewerbsmäßig"?
Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.

Ein gewerbsmäßiges Züchten* liegt in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und

  • Reptilien:
    • Mehr als 100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr gezüchtet werden.

  • Kleinsäuger:
    • Mehr als 100 Jungtiere bei Kaninchen, Meerschweinchen und Chincillas gezüchtet werden
    • Mehr als 300 Jungtiere bei Farbmäusen, Farbratten, Hamstern und/oder Mongolischen Rennmäusen gezüchtet werden

  •  Vögel:
    • Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
    • mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder
    • mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder
    • mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.

Generell gilt: Bei sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr 2.000,00 EUR jährlich zu erwarten ist.

* Angaben laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzrecht

Der BNA bietet Sachkundenachweise für die folgenden Fachbereiche an:

            • Aquaristik - Süßwasser 
            • Kleinsäuger 
            • Exotische Kleinsäuger
            • Kaltwasserfische & Teich
            • Meerwasser-Aquaristik
            • Terraristik
            • Ziervögel

Diese können Sie im Rahmen eines dreitägigen Seminars mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung (die praktische Prüfung findet unter Aufsicht eines Amtsveterinärs statt) in unserer Geschäftsstelle ablegen. Klären Sie bitte im Vorfeld ab, ob Ihre Veterinärbehörde den BNA-Sachkundenachweis anerkennt.

 

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um den Sachkundenachweis nach § 11 des Tierschutzgesetzes zur Verfügung!

Bitte wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle.

 

 

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