BNA-Vorbereitungsseminar und Sachkundeprüfung |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Vorbereitungsseminar mit anschließender Sachkundeprüfung gemäß § 11 Abs.
2 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) in Verbindung mit Ziffer 12.2.2.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV). Damit Sie zur Schulung und der anschließenden Prüfung zugelassen werden können, benötigen wir noch weitere Unterlagen. Hierzu gehören nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes der Nachweis Ihres bisherigen (praktischen) Umganges/Erfahrung mit Tieren in Form von Arbeitszeugnissen, Praktikumsbescheinigungen o. ä.. Wir möchten Sie daher bitten, unser Anmeldeformular auszufüllen (kann hier heruntergeladen werden) und mit den notwendigen Unterlagen an die BNA-Geschäftsstelle (Postfach 1110, 76707 Hambrücken) zu schicken. Um einen reibungslosen Ablauf der Prüfung zu gewährleisten, sollte dies mindestens 4 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin geschehen. Das Vorbereitungsseminar und die Prüfung bauen auf den Inhalten des jeweiligen Schulungsordners auf. Eine sorgfältige, eigenständige Vorbereitung ist daher die Voraussetzung für das Bestehen der Prüfung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle. |
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Mit freundlichen Grüßen, Lorenz Haut, BNA-Geschäftsführer
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