Schulungen und Seminare des BNA |
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Der BNA bietet in seinem Schulungszentrum in Hambrücken monatlich Schulungen / Prüfungen zur Erlangung des Sachkundenachweises
gemäß § 11 TierSchG für den Zoofachhandel sowie Fort- und Weiterbildungsseminare für Tierhalter und
-züchter an.
Neben der Vermittlung von Grundwissen stehen hierbei auch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse im Vordergrund. Hier finden Sie alle Termine für die Schulungen gemäß § 11 TierSchG in tabellarischer Form. Das Anmeldeformular können Sie als .pdf-Dokument herunterladen. |
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Die Zielsetzung des BNA: |
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Die im Zoofachhandel tätigen Personen spielen als Vermittler zwischen dem Tier, seinen Bedürfnissen und dem Halter eine nicht zu
unterschätzende Rolle. Oftmals sind sie die erste Anlaufstelle, wenn der Wunsch nach einem Haustier aufkommt
oder es Probleme mit der Tierhaltung gibt. Daher zieht sich die Forderung nach angemessenen Kenntnissen und Fähigkeiten wie ein roter Faden durch die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (TierSchG). Bereits im Tierschutzgesetz vom 01.06.1998 sowie in den Durchführungsbestimmungen vom 22.09.2000 (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des TierSchG) werden an Personen, die Tiere gewerbsmäßig züchten oder / und mit ihnen handeln, hohe Anforderungen gestellt. Umso erschreckender ist die Tatsache, dass es für den Zoofachhandel noch keine qualifizierte Berufsausbildung und/oder ein bundesweit einheitliches Modell der Sachkundeprüfung gemäß § 11 TierSchG gibt. Dies führt nicht zuletzt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit sowohl bei Zoofachhändlern als auch bei den Amtstierärzten. Um diese Lücke zu schließen, arbeitet der BNA seit mehren Jahren an einer Konzeption für die Fort- und Weiterbildung im Zoofachhandel. Diese umfasst neben umfangreichen Schulungsunterlagen auch Fortbildungsseminare und eine bundesweit anerkannte Sachkundeprüfung gemäß § 11 Tierschutzgesetz. |
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Die Konzeption des BNA beruht auf drei Stufen: |
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Stufe 1 – Vermittlung des Basiswissens |
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Das für die Tierhaltung im Zoofachgeschäft und die Beratung der Kunden notwendige Grundwissen wird in Form dynamisch
ergänzbarer Informations- und Standardwerke, den „Schulungsordnern“, zusammengestellt.
Neben der umfassenden aber verständlichen Darstellung der Bereiche „Rechtliche Grundlagen“, „Biologische Grundlagen“,
„Haltung, Krankheiten“ und „Artenkunde" wird dabei vor allem die besonderen Situation im Zoofachhandel berücksichtigt,
welche sich z.T. deutlich von der einer privaten Haltung unterscheidet.
Leseproben finden Sie hier. |
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Stufe 2 – Seminare zur Fort- und Weiterbildung |
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Die zweitägigen Vorbereitungsseminare sind die Voraussetzung für eine Teilnahme an der Prüfung nach § 11 TierSchG und
bauen damit auf den Schulungsordnern auf. Die Seminare dienen der Festigung und Vertiefung der erforderlichen Grundkenntnisse.
Pro Seminar werden mindestens zwei, i.d.R. aber 3-4 anerkannte Fachleute als Referenten eingesetzt.
Somit ergibt sich auch immer die Gelegenheit für eine intensive Diskussion und den gegenseitigen Meinungsaustausch. Die Seminare beginnen um 9:00 und enden – je nach Fachgebiet – zwischen 17:00 und 19:00 Uhr. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen. Veranstaltungsort ist das BNA-Schulungszentrum in Hambrücken. Aktuelle Termine finden Sie hier. Zudem müssen alle im Verkauf tätigen Angestellte im Zoofachhandel regelmäßig, d.h. mindestens einmal jährlich eine Fortbildungsveranstaltung besuchen. Auch hierfür bieten wir mehrmals jährlich entsprechende Veranstaltungen an. Firmen können außerdem auch Trainerseminare buchen, die wir bundesweit anbieten. |
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Stufe 3 – Sachkundeprüfung nach § 11 Tierschutzgesetz |
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Gemäß des TierSchG muss die für die Tätigkeit verantwortliche Person den Nachweis über die erforderlichen fachlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich Haltung, Pflege und Unterbringung der betroffenen Tierart gegenüber der
zuständigen Behörde erbringen. Dies kann laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz (AVV) u.a. erfolgen durch: |
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| Inzwischen wurde die „BNA – Sachkunde für den Zoofachhandel“ von allen 16 Bundesländern anerkannt und ersetzt damit das Fachgespräch mit dem vor Ort zuständigen Amtstierarzt. Ein entsprechender länger andauernder Umgang mit den betreffenden Tierarten wird dabei vorausgesetzt (bisheriger privater Umgang, Tätigkeit in einem Betrieb) und ist die Voraussetzung für die Erteilung einer § 11 Genehmigung. Die BNA-Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Teil (100 Fragen) und einer anschließender mündlichen Prüfung zusammen. An der Prüfung ist immer ein beamteter Tierarzt beteiligt. |
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Sonderkonditionen für den Zoofachhandel: Unsere Seminare sind als Fort- und Weiterbildungen für den Zoofachhandel anerkannt. Sollten Sie oder Ihre Mitarbeiter Interesse an einem regelmäßigen Besuch unserer Seminare haben, bieten wir Ihnen gerne einen entsprechenden Rabatt an. Weitere Information finden Sie unter der Rubrik "Preise". |
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| Unsere Geschäftsstelle steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Sachkundeschulungen zur Verfügung. |
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Unsere Übernachtungsempfehlungen nebst Preisliste finden Sie hier. Wir bitten Sie, Ihre Zimmerreservierungen selbst vorzunehmen. |
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Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise für die Anmeldung zu den Seminaren.
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